Statuten
Zuletzt wurden die Bedingungen für eine Mitgliedschaft bei der Bio-Bauere-Genossenschaft Lëtzebuerg (BIOG) im Jahr 2012 neu definiert. Mitglied kann demnach jede/r LandwirtIn oder GärtnerIn werden, die oder der eine anerkannte Mitgliedschaft im Verein "Vereenegung fir Bio-Landwirtschaft Lëtzebuerg asbl." nachweisen kann. Nichtlandwirte und -wirtinnen können nur dann Mitglied werden, wenn sie in einem der Arbeitsbereiche der Genossenschaft aktiv sind. Allerdings darf ihr Anteil an der Mitgliederzahl 49 Prozent nicht übersteigen.
Das Beitrittsgesuch muss schriftlich eingereicht werden. Die Bereitschaft, sich für die in der Satzung verankerten Ziele zu engagieren, wird vorausgesetzt. Dies betrifft insbesondere die Bereitschaft zum genossenschaftlichen Absatz aller Produkte, die nicht ab Hof an Privatkunden vermarktet werden, sowie die allgemeine Bereitschaft zum assoziativ-kooperativen Verhalten im wirtschaftlichen Bereich und zur regelmäßigen Teilnahme an den Veranstaltungen der jeweiligen Genossenschaftsgremien. Allgemein wird von den Genossenschaftsmitgliedern erwartet, dass sie sich für das gemeinsame ideelle Anliegen des biologischen Landbaus einsetzen.